Einordnung: BA
(1) Bei der Meldung zur Bachelor-Thesisarbeit ist eine Hausarbeit nachzuweisen, die ab dem 4. BA-Semester zu schreiben ist:
- Die Themen werden durch alle Professuren des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften ausgegeben.
- Die Hausarbeit wird nicht benotet und geht deshalb nicht in die Endnote Ihres Bachelor-Studiums ein.
- Sie muss aber als Leistung bestanden werden, d.h. eine Teilnahme ist nicht ausreichend.
- Zielsetzung: das Schreiben einer wissenschaftlichen Arbeit lernen und optimal auf die Bachelor-Thesisarbeit vorbereitet werden.
(2) Des Weiteren ist der Erwerb eines Englischzertifikats oder einer gleichwertigen Leistung, die den Anforderungen der Veranstaltung "Business Communication Basics" entspricht, nachzuweisen. Ihr Ansprechpartner hier ist Herr Thomas Wagner (E-Mail:
Thomas.Wagner@wirtschaft.uni-giessen.de; Tel.: (06 41) 99 - 22 671).
Link:
§ 20 AllB,
§ 9 SpezO,
Informationen für das 4. BA-Semester
Hinweis: Alle Informationen sind ohne Gewähr. Bitte ziehen Sie für detaillierte Informationen die jeweilige Prüfungs- bzw. Studienordnung zu Rate. Diese finden Sie im Donwload-Center.